FUN RAFTING
UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 01.01.2024
1. Die Anmeldung kann schriftlich,
telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von FUN RAFTING
schriftlich, telefonisch oder persönlich bestätigt und ist somit
verbindlich.
Zahlung:
Wenn nicht
anders vereinbart, sind 50% Anzahlung nach erfolgter Buchung
fällig.
Kontoverbindung:
FUN RAFTING
- Clemens Friedle
Raiffeisenbank Oberlechtal
IBAN: AT90 3699 0000 0721 0586
BIC: RBRTAT22
Die restlichen 50% sind so zu
überweisen, dass der Restbetrag bei Tourantritt auf oben
genanntem Konto eingelangt ist. (EU-Überweisungen haben eine
Bearbeitungszeit von bis zu 3 Bankwerktagen!).
2.
Stornoregelungen:
10 % - bis zum 20. Tag vor der Tour
30 %
- vom 19. Tag bis zum 10. Tag vor der Tour
50 % - vom 9. Tag bis
72 Stunden vor Tourbeginn
80 % - ab 72 Stunden bis 00:00 Uhr des
Tourtag
100 % - bei Stornierung am Tag der Tour
3. Die
genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation
zu entnehmen. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine
Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen
ist möglich.
4. Jeder Gast sichert zu, die für die
ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen
Voraussetzungen, die im Katalog, in der Detailausschreibung und
in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen.
5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte
Personen sind von der Tour ausgeschlossen. Dies gilt auch für
körperlich und geistig für die Ausübung der Rafting-, Canyoning-
und Canadiertouren ungeeignete Personen.
6. Jeder
Teilnehmer an Touren von FUN RAFTING ist sich darüber im Klaren,
dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht
den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise
bieten kann. Touren von FUN RAFTING werden von geprüften
Tourleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten
Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und
vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine Einführung vom
Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher
nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und
Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber FUN RAFTING
und den Tourenleitern wird auf Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt. FUN RAFTING haftet nicht für Schäden, die aus
Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm
hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des
Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese
Schäden keine Personenschäden betreffen.
7. Der Gast hat
sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters / Tourführers
zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer
einer Tour müssen sich gegenseitig unterstützen.
8. Der
Tourenleiter / Tourführer ist berechtigt, Gäste die gegen unsere
Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour
notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour
auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter
bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen
unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste
gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand,
Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer, usw.),
abzuändern, zu erweitern, abzubrechen oder einzuschränken. FUN
RAFTING ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom
Vertrag, zurückzutreten.
9. Verletzungen und Schäden sind
dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
10. Die
zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau
vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. FUN
RAFTING übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser
Richtzeiten. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den
Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte
sind nicht Teil unseres Programms von FUN RAFTING. Wir
übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die
dabei entstehen.
11. Bei den Touren gemachte Fotos und Videos
können für diverse Werbezwecke (Zeitschriften,
Social-Media-Kanäle, sowie der eigenen Webseite, usw.) von FUN
RAFTING genutzt werden.
12. Es gilt österreichisches
Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht). Gerichtsstand und
Erfüllungsort ist Bezirksgericht Reutte. Für Konsumenten gilt
der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.
13. Preis- oder
Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden
vorbehalten.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist
oder wird eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder
teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die
unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu
ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am
weitgehendsten entspricht.
Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung:
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise haben Sie innerhalb von vier Wochen nach
vertraglich vorgesehner Beendigung der Reise gegenüber uns
geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche
geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem
Vertrag verjähren in 6 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben
Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis
zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich
zurückweisen.
14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle FUN
RAFTING Touren. Für die nachfolgend angeführten Touren gelten
die jeweiligen besonderen Bedingungen zusätzlich.
Besondere Bedingungen für Raftingtouren:
15. Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im
fließenden Gewässer voraus.
16. Die Beförderung von Kindern ist auf
dem Lech ab dem vollendeten 6. Lebensjahren erlaubt. Auf dem Inn
ist eine Beförderung ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich.
Auf dem Lech gilt, Kinder zwischen 6 und 15 Jahren werden nur in
Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten, geeigneten
Aufsichtsperson befördert. Pro fünf Kinder zwischen 6 und 10
Jahren ist eine geeignete, mindestens 18-jährige Aufsichtsperson
nötig. Pro zehn Kinder zwischen 11 und 15 Jahren ist eine
geeignete, mindestens 18-jährige Aufsichtsperson nötig.
Auf
dem Inn gilt, Kinder zwischen 12 und 15 Jahren werden nur in
Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten, geeigneten
Aufsichtsperson befördert. Pro Kind ist eine geeignete,
mindestens 18-jährige Aufsichtsperson nötig.
17. Während der
Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass der
Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse
geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er
die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der
Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger
Ausrüstung - wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des
Teilnehmers zurückzuführen ist - von der Tour auszuschließen.
18. Der Fahrgast ist verpflichtet, bei der Beförderung des
Bootes und der Ausrüstung vom und zum Transportfahrzeug bzw.
Liegplatz, mitzuwirken.
19. Es obliegt der
Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in
das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit
Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen
Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu
rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
Beförderungsbedingungen für Canadiertouren:
20. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte
Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an
geeigneter Stelle anzuhalten, um den Blickkontakt
wiederherzustellen.
21. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und
Sträuchern sind zu meiden.
22. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren kein Bootsführer von
FUN RAFTING im Boot mitfährt. Es erfolgt eine Einschulung vor
der Tour durch den Tourenleiter oder Tourbegleiter. Der
Bootsführer von FUN RAFTING begleitet die Gruppe in einem
anderen Boot. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich
steuern und Gefahrenstellen ausweichen.
FUN RAFTING übernimmt
keine Haftung für Schäden und Ansprüche, die bei solchen Touren
durch Fahrfehler oder unsachgemäße Verwendung der Boote und
Ausrüstung entstehen.
Besondere
Bedingungen für Canyoningtouren:
23. Die
Begehung eines Canyons erfolgt größtenteils im weglosen Gelände,
wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es
muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden.
Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und
vorsichtig zu bewegen. Canyoning ist eine extrem mit der Natur
verbundene Sportart, im extremen Gelände, dadurch sind auch
Verletzungen beim Canyoning nicht gänzlich auszuschließen.
24. Alle
absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter
Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. In einer Schlucht
ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.
25. Jeder
Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den
übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
26. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung
verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der
Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser
Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und
vorsichtig zu handhaben.
27. Nur nach ausdrücklicher
Erlaubnis des Canyoningführers darf gesprungen werden, wobei den
Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist
zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur
in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden
darf.
Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht
möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei
dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die
sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder
Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere,
rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng
an den Körper presst und nur mit den Beinen voran springt.
Es
ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der
Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen
werden muss.
Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter
Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu
erfolgen.
28. Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der
Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind.
Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer mitzuteilen.
Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen
und auf Anordnung des Canyoningführers diesem vertretbare
Hilfestellung zu geben.
Besondere
Bedingungen für Verleihausrüstung:
29.
Unternehmungen mit Verleihausrüstung von FUN RAFTING erfolgen
ohne Tourenleiter. Die Unternehmungen erfolgen daher auf eigene
Gefahr. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.
30. Für Schäden, die bei
der verliehenen Ausrüstung von FUN RAFTING aufgetreten sind, hat
der Mieter zu haften.